- Willkommen
- Produkte
- Referenzen
- Förderungen
- Jobs
- Partner
- Über Uns
- Kontakt
Mit 1. Oktober 2003
treten die neuen Richtlinien der Wohnbauförderung des Landes in Kraft.
Ein wesentliches Ziel der Neuregelung ist die verstärkte
Förderung energiesparender und umweltschonender
Maßnahmen. Die Wohnbauförderung bietet sowohl im Neubaubereich als
auch im Bereich der Wohnhaussanierung hohe Anreize
für energiesparende Bau- und Haus-technik. Mit dem ÖKOBONUS will das
Land besonders die Sanierung von bestehenden Gebäuden fördern.
|
Kontaktadressen: |
|
|
|
Amt der Tiroler
Landesregierung Gruppe Raumordnung, Bau und Umwelt Wohnbauförderung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Telefon 0512 / 508 - 2732 Fax 0512 / 508 - 2735 eMail wohnbaufoerderung@tirol.gv.at Internet www.tirol.gv.at/wohnbaufoerderung |
|
Stadtmagistrat Innsbruck, Telefon 0512/ 5360 - 1368
|
|
|
|
Energie Tirol Adamgasse 4 Internet www.energie-tirol.at |